Die Häuser des Projekts Lawieserstraße werden sowohl auf Immobilienscout als auch auf Willhaben ohne einen Hinweis auf den Bauträger angeboten.
Besonders bei den Ausbauvarianten sollte man sehr achtsam sein. Es ist sicher Ratsam, sämtliche Verträge von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, beziehungsweise sich bei Käuferns seiner bisherigen Projekte gut zu erkundigen.
Derzeit versucht Herr Robert Meier von Immobilien Mörtl die Objekte zu verkaufen.
Klaus Pfeiffer: Ein Makler hat die Pflicht, die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren und wird dem Geschädigten bei Verletzung dieser Pflicht gemäß § 3 Abs 4 MaklerG schadenersatzpflichtig. Dabei gelangt der erhöhte Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige gemäß § 1299 ABGB zur Anwendung.
Die Ereignisse auf der Baustelle können an Herrn Meier nicht unbemerkt verübergegangen sein. Sollte er darüber nicht ausreichend informiert haben, dürfte die von Herrn Pfeiffer angesprochene Haftung schlagend werden.